Zweimal jährlich, Anfang Mai und Anfang November, führen wir je eine mehrtägige Auktion durch, bei denen jeweils ca. 3000 Objekte verschiedenster Kunstgattungen zur Versteigerung gelangen.
Wir nehmen das ganze Jahr hindurch Kunstgegenstände entgegen, um sie vertraulich, unverbindlich und kostenlos zu begutachten und gegebenenfalls in eine der kommenden Auktionen aufzunehmen. Wertvolle Einzelstücke oder grössere Sammlungen besichtigen wir auf Wunsch hin gern am Domizil unserer Kundschaft.
Wir beraten Sie gerne vertraulich und unverbindlich hinsichtlich der Einlieferung einzelner Kunstgegenstände, oder ganzer Sammlungen sowie Nachlässen. Gerne können Sie uns eine unverbindliche Anfrage mit Hilfe des unten stehenden Formulars einreichen.
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Die mündliche Beratung und Taxierung ist kostenfrei und für beide Seiten unverbindlich. Sollte es zum Abschluss eines Auktionsvertrages kommen, so werden unsere Sachbearbeiter und Sacharbeiterinnen die Objekte, die bis zum Ende der Auktion in unserem Hause verbleiben, nach professioneller Analyse in den Katalog aufnehmen. Die Verkäuferschaft erhält anschliessend einen Vertrag mit der Schätzung des Kunstwerkes zugeschickt. Unmittelbar vor der Auktion findet eine zehntägige Vorbesichtigung statt, in der alle Objekte ausgestellt werden und die allen Interessenten Gelegenheit zur persönlichen Sichtung des Versteigerungsgutes bietet.
Durch den in hoher Auflage ins In- und Ausland versandten Katalog und die geschmackvoll arrangierte, stets gut frequentierte Ausstellung wird unser Angebot einem breiten Interessentenkreis zugänglich gemacht. Je früher wir die Objekte erhalten, desto mehr Zeit bleibt uns für gründliche Recherchen und eine attraktive Präsentation.
Der Versteigerungsauftrag bildet die rechtliche Grundlage Ihrer Einlieferung. In ihm sind alle Absprachen festgehalten. Mit Ihrer auf dem Versteigerungsauftrag festgehaltenen Unterschrift beauftragen Sie das Auktionshaus, Ihr Kunstwerk auf der Auktion anzubieten und an den Höchstbietenden zu verkaufen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie überdies, rechtmässiger Eigentümer des zur Versteigerung gelangenden Werkes zu sein.
Der Schätzpreis ist die mit Ihnen besprochene und im Katalog veröffentlichte Schätzung des Kunstwerkes.
Die mit Ihnen vereinbarte Limite ist der Mindestpreis, zu dem Sie bereit sind, das Kunstwerk zu verkaufen (vor Abzug von Kommission und Auslagen).
Fixe Limite: Vereinbarte Limite wird nicht unterschritten
Bestens: Verkauf nicht unter der Hälfte bis Zweidritteln der vereinbarten Schätzung
Ohne Limite: Es besteht keine vereinbarte Limite, der Verkauf kann zu jedem Preis erfolgen
Die Limite ist vertraulich zwischen Einlieferer und Auktionshaus. Die Limite liegt in der Regel unterhalb oder in der Nähe des Schätzpreises, welcher im Katalog veröffentlich ist.
Der Zuschlag (Hammerpreis) ist der Preis, zu dem der Auktionator das Los zuschlägt. Von ihm werden Kommission und Auslagen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer abgezogen.
Das Auktionshaus erhält vom Einlieferer eine Verkaufsprovision, in der die Versicherungsprämie eingeschlossen ist. Die Provision wird von dem Zuschlagspreis abgezogen. Sie ist das Entgelt, das dem Auktionshaus für seine Bemühungen zukommt.
Sämtliche eingelieferten Objekte sind automatisch gegen alle Risiken versichert. Bei Nichtverkauf werden folgende Gebühren erhoben:
Bei limitierten Objekten: 1% des Limits
Bei unlimitierten Objekten: 0.5% des Schätzpreises
Alle Kunstwerke werden im gedruckten Katalog nach wissenschaftlichen Kriterien beschrieben und teilweise, je nach Wichtigkeit, abgebildet.
Da sich die Eignung zur Abbildung eines Werkes im gedruckten Katalog oft erst während der Katalogisierung ergibt, schlagen wir Ihnen vor, uns die Entscheidung über bildliche Wiedergaben und deren Formate aufgrund unserer langjährigen Erfahrung zu überlassen. In jedem Fall werden nur Werke von entsprechendem Wert im Katalog abgebildet und wir gewährleisten, dass das jeweilige Format in angemessenem Verhältnis zum Schätzwert steht. Zusätzlich werden alle Kunstwerke im Online-Katalog unserer Internet-Seite in Wort und Bild präsentiert, auch Objekte, welche im gedruckten Katalog ohne Abbildung sind, können dort besichtigt werden. Dafür wird pro Objekt für die Abbildung im Internet ein Kostenbeitrag von CHF 15,- berechnet (diese Kosten entfallen bei einer Abbildung im gedruckten Katalog).
Gerne sind wir Ihnen gerne bei der Auswahl einer fachgerechten und kostengünstigen Transportweise Ihrer Kunstwerke behilflich. Die Kosten für den Transport gehen zu Lasten des Einlieferers.
Im Anschluss an die Auktion, informieren wir Sie ob und zu welchem Betrag Ihr Kunstwerk versteigert wurde. Darüber hinaus erhalten Sie unsere Ergebnisliste zugesandt.
Binnen sechs Wochen nach der Auktion erfolgt die Auszahlung des Erlöses – Voraussetzung dazu ist der vollständige Zahlungseingang der Käuferschaft. Das Guthaben wird vorzugsweise auf ein Bankkonto überwiesen, kann nach Vereinbarung aber auch in bar zur Auszahlung gelangen.